Positionierung der Erlebnispädagogik in Oberösterreich

 



Pressekonferenz mit Landesrat Josef Ackerl am 5.2. 2004
„Richtlinie zur Neupositionierung der Erlebnispädagogik in Oberösterreich“

Weitere Gesprächsteilnehmer:
Mag. Gerhard Häuslmann, Abt. Jugendwohlfahrt, Leiter des Fachbereichs „Sicherung des Kindeswohles“
Mag. Eleonore Leidenfrost, Abt. Jugendwohlfahrt, Psychologin


Erlebnispädagogische Projekte stellen schon seit vielen Jahren einen Teil der sozialpädagogischen Arbeit mit verhaltensauffälligen Jugendlichen in den Einrichtungen der Jugendwohlfahrt OÖ dar.
1983 begann das Zentrum Spattstraße mit dem Pilotprojekt „ARGE Noah“, einem mehrmonatigem Segeltörn durch das Mittelmeer. Mehr als 10 Jahre später startete das erste Wüstenprojekt in die Wüste Sinai. In der Zwischenzeit hatten auch andere Einrichtungen begonnen, erlebnispädagogische Projekte anzubieten. Meist handelt es sich dabei um mehrwöchige Trekking-, Kletter-, oder Wildwassertouren in unberührter Natur, z.B. in Skandinavien.
Projekte, die mehr als 3 Monate dauerten, und alle Aufenthalte im Ausland bedurften einer besonderen Bewilligung der Jugendwohlfahrt. Kleinere Projekte wurden mit einer generellen (auf 3 Jahre befristeten) Genehmigung bewilligt.

Nach zahlreichen erfolgreich absolvierten Projekten mussten in den vergangenen Jahren drei Projekte abgebrochen werden. 2001 eskalierte die Situation bei einem Wüstenprojekt derart, dass die Jugendlichen einen Angriff auf Mitreisende planten und es dabei zu Verletzungen kam.
Die Erlebnispädagogik ist dadurch nicht nur in negative Schlagzeilen geraten, die nachfolgenden Diskussionen rund um diesen sozialpädagogischen Ansatz zeigten auch, dass es notwendig war, in einem fachlichen Gremium die Erlebnispädagogik neu zu positionieren.
Die Jugendwohlfahrt lud daher Experten ein, im Rahmen einer Projektgruppe diese Neudefinition zu erarbeiten. Alle Experten haben ihr Fachwissen und ihre Arbeitszeit diesem Gremium unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Entstanden ist nun ein Positionspapier, welches das gemeinsame Wissen von Trägern, Betreuern und Behörde bündelt. Es bildet damit den aktuellen fachlichen Standard ab, soweit es die konkrete Planung und Durchführung von erlebnispädagogischen Projekten betrifft. Das Papier erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit und Anerkennung. Im Bereich der Jugendwohlfahrt OÖ wird es als Richtlinie jedoch künftig als verbindliche Grundlage herangezogen.


Die Richtlinie versucht

· Erlebnispädagogik von ähnlichen Ansätzen wie Freizeit- oder Individualpädagogik abzugrenzen
· verschiedene erlebnispädagogische Projekte (kurz-, mittel., langfristige Projekte; interne und externe Projekte) und die dafür jeweils notwendigen Erfordernisse klar zu unterscheiden
· Ziele und Zielgruppen für diese erlebnispädagogischen Projekte zu definieren
· die konkrete Planung und Durchführung näher zu beschreiben


Unterscheidung nach Projektdauer

Kurzfristige Projekte
dauern bis zu 4 Wochen (ohne Vor- und Nachbereitungszeit). Das Ziel liegt in der Unterstützung zur Persönlichkeitsentwicklung, der persönlichen Orientierung und Neupositionierung in der Gruppe. Ein Anspruch auf andauernde Persönlichkeitsveränderung im Sinne eines heilenden Einflusses wird bei kurzfristigen Projekten nicht gestellt.

Mittelfristige Projekte
dauern 5 -12 Wochen. Mittelfristige Projekte werden auch als „Aktivierungsprogramme“ gesehen, in denen es vor allem darum geht, festgefahrene Situationen im bisherigen sozialen Umfeld zu beenden oder einen Impuls zu setzen. Die Jugendlichen werden motiviert, sich wieder als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft (mit ihren Stärken und Schwächen) einzubringen, ihr Selbstwertempfinden zu korrigieren und ihre Leistungsfähigkeit transparent zu machen, ihre eigenen Grenzen auszuloten, Verweigerungshaltungen aufzugeben. Oft werden mittelfristige Projekte eingesetzt, wenn für einen Jugendlichen ein deutlicher „Schnitt“ zu seinem bisherigen sozialen Umfeld gesetzt werden soll.

Langfristige Projekte
dauern länger als 12 Wochen und dienen vor allem schwer irritierten Jugendlichen, die eine massive Alternative zum Elternhaus bzw. zum bisherigen Setting benötigen. Bei langfristigen erlebnispädagogischen Projekten steht die Aufarbeitung des traumatischen Geschehens im Vordergrund, weshalb als neue Anforderung künftig die Mitarbeit von Psychotherapeuten im Projektteam erforderlich ist.


Die Gruppengröße variiert je nach Projekt zwischen 6 und 12 Teilnehmern (incl. Betreuer/innen).
Der Betreuungsschlüssel richtet sich nach der Intensität der notwendigen Betreuung und wird für jedes Projekt im Einzelfall festgelegt. Er kann von einem Verhältnis zwischen Jugendlichen und Betreuern von 10:2 bis zu einem 1:1-Schlüssel reichen.


Geringeres Gefahrenpotential durch genaue diagnostische Vorarbeit

Auf die Planung und Durchführung von erlebnispädagogischen Projekten wird auch künftig besonderer Wert gelegt. Wesentliche Faktoren sind dabei die Auswahl der einzelnen Jugendlichen und die Zusammensetzung der Gruppe.

In die Entscheidungsfindung, ob ein bestimmter Jugendlicher an einem Projekt teilnehmen soll, ist künftig ein interdisziplinäres Team aus Allgemeinmediziner, Diplom-Sozialarbeiter der Jugendwohlfahrt und Sozialpädagogen der Einrichtung eingebunden, bei allen mittel- und langfristigen Projekten auch ein Klinischer Psychologe. Bei langfristigen Projekten (bei mittelfristigen: nach Bedarf) ist außerdem ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters einzuholen. Alle Berufsgruppen müssen eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Jugendlichen abgeben.

Die Klinischen Psychologen (oder die Heimpsychologen) wie auch die Kinder- und Jugendpsychiater sollen beurteilen, ob die Mitnahme eines bestimmten Jugendlichen zielführend und für seine weitere Entwicklung hilfreich erscheint.
Und sie können mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund des Persönlichkeitsprofils, den vorhandenen Unterlagen, der Verhaltensbeobachtung und den Gesprächen feststellen, ob ein Jugendlicher unter bestimmten Belastungsfaktoren für sich und die Gruppe eine Gefährdung darstellen könnte.

Diese Informationen dienen den zuständigen Sozialarbeitern der Jugendwohlfahrt bei der Entscheidung, ob ein Jugendlicher mitentsendet wird oder nicht. Die Projektleitung ist dann für die Zusammensetzung der Gruppe verantwortlich, wobei die Stellungnahmen bzw. Befunde aller an der diagnostischen Abklärung Beteiligten die Entscheidungsgrundlage bilden.
Anschließend soll die Projektleitung gemeinsam mit dem Expertenteam die ausgewählte Gruppe nochmals hinsichtlich der zu erwartenden Gruppendynamik, der Teamzusammensetzung, der vorhandenen fachlichen Ressourcen usw. kritisch überprüfen.

Mit dieser genauen diagnostischen Abklärung soll gewährleistet werden, dass
· der hohe finanzielle Aufwand für die künftige Entwicklung des Jugendlichen zielführend eingesetzt ist
· das Gefährdungspotential innerhalb einer Gruppe minimiert wird.


Nachbetreuung der Jugendlichen vorgeschrieben

Erlebnispädagogik als Maßnahme der Jugendwohlfahrt benötigt die Einbettung in einen größeren Betreuungsplan. Deshalb wird künftig besonderes Augenmerk auf die Arbeit mit dem Herkunftssystem und die Nachbetreuung gelegt. Im Konzept müssen detaillierte Angaben zur Nachbetreuung verankert sein, damit für den Jugendlichen der Transfer der gemachten Erfahrungen in den Alltag gewährleistet ist.


Grenzen der Belastbarkeit nicht überschreiten

Der Umgang mit Grenzen ist ein wesentlicher Bereich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Jugendwohlfahrt. Die unterschiedlichen Ebenen subjektiver Grenzerlebnisse werden daher in erlebnispädagogischen Projekten entsprechend eingebaut. Das Üben und Erleben von Durchhaltevermögen und Grenzerfahrung darf die individuelle Toleranzschwelle an Angst oder physischer/psychischer Belastbarkeit jedoch nicht überschreiten. Die körperliche, emotionale und soziale Sicherheit der Teilnehmer/innen muss während der Reise gewahrt werden.
Pädagogische Arbeit ist nur möglich, wenn die basalen Grundbedürfnisse (Ernährung, ausreichend Schlaf etc.) befriedigt werden. Daher muss die Grundversorgung der am Projekt teilnehmenden Jugendlichen gesichert sein.


Qualifikation der Betreuer

Pädagogisch geschultes Personal ist in jedem erlebnispädagogischen Projekt unbedingt erforderlich. Die Erlebnispädagogik gibt Rahmenbedingungen vor, sodass der Jugendliche seinen Problemen nicht ausweichen kann. „Normale“ Sport- bzw. Jugendbetreuer sind nicht in der Lage diese Thematik zu bearbeiten und wären überfordert.
Die Qualifikation von Teamleitern und Teammitgliedern ist daher in der Richtlinie explizit festgelegt.

 

 

Richtlinien zum Download (PDF, 190KB)





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